Nutzungsbedingungen Borderless Trails
Die Borderless Trails sind ein grenzüberschreitendes Mountainbike-Trailnetz zwischen Sebnitz, Neustadt in Sachsen und Dolní Poustevna. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos – getragen von einer Gemeinschaft, die weiß, was funktionierende Trails wert sind.
Vor dem ersten Ride scannst du den QR-Code am Parkplatz, akzeptierst diese Bedingungen im FlowPass und darfst losfahren. Mit der Bestätigung erklärst du, die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Scan. Accept. Ride.
Der FlowPass ist täglich und persönlich – jede Person benötigt einen eigenen FlowPass auf ihren Namen. Der FlowPass ist ein digitaler Nachweis, der als Bild heruntergeladen oder im Browser geöffnet bleiben kann. Bei einer Kontrolle ist der FlowPass zusammen mit einem Ausweisdokument vorzuzeigen.
Mit dem Erstellen des FlowPass erkennst du die nachfolgenden Bedingungen und Regeln an.
1 Eigenverantwortung & Ausrüstung
Das Mountainbikefahren im Gelände ist mit Risiken verbunden. Die Nutzung setzt ausreichende Fahrtechnik, körperliche Fitness und eine realistische Selbsteinschätzung voraus. Die Schwierigkeitsstufen (blau / rot / schwarz) sind verbindliche Orientierung – nur Trails befahren, die dem eigenen Können entsprechen.
Ausrüstung:
- Helm: Pflicht auf allen Trails
- Empfohlen: Handschuhe, Knie- und Ellbogenschoner; Rücken- weitere Protektoren
- Fahrrad: technisch einwandfrei, funktionierende Bremsen, MTB-geeignete Bereifung – Bike vor jeder Ausfahrt prüfen
- Mobiltelefon für Notfälle
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fahren unter Aufsicht oder mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
2 Regeln auf dem Trail
Tempo und Fahrweise richten sich nach Können, Sichtverhältnissen und Untergrund. Vorausschauend fahren, auf andere achten.
- Hinweistafeln und Warnschilder entlang der Trails sind verbindlich und unbedingt zu beachten
- Die Trails dürfen nur in der angegebenen Fahrtrichtung befahren werden
- Wandernde, Spaziergänger und Forstpersonal haben immer Vorfahrt
- Nimm Rücksicht auf andere
- Stops nur neben dem Trail; unübersichtliche Stellen sofort räumen
- Der Bau von unautorisierten Trails, Sprüngen oder Hindernissen ist verboten
- Hinweisen und Anordnungen von Bevollmächtigten der Trailcenter-Betreiber und der Bediensteten des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie der Ordnungsbehörden ist Folge zu leisten!
- Beschädigungen und Gefahrenstellen melden: info@borderless-trails.bike
Bei Regen oder aufgeweichtem Untergrund ist das Fahren nicht gestattet – das schützt die Trails und sichert ihren Bestand.
⚠ Keine Abkürzungen.
Es dürfen ausschließlich die ausgeschilderten und freigegebenen Trails befahren werden. Abkürzungen durch den Wald, das Verlassen der markierten Strecken sowie das Befahren gesperrter Abschnitte sind verboten – zum Schutz von Wald, Wildtieren und Lebensräumen und zur Einhaltung der behördlichen Auflagen. Wer abkürzt, gefährdet den Bestand der gesamten Trailanlage.
Neben diesen Nutzungsbedingungen gelten auch die Befahrungshinweise der DIMB.
3 Natur & Umwelt
Auf den Mountainbike-Routen des Trailcenters „Borderless Trails“ bewegst du dich in einem vom Staatsbetrieb Sachsenforst und anderen Waldbesitzern regulär bewirtschafteten Waldgebiet. Der Bedeutung des Waldes für die nachhaltige Holzgewinnung (Nutzfunktion), den Jagdbetrieb und als Lebensraum von Wildtieren wird eine ebenso hohe Priorität beigemessen wie der Erhaltung seiner vielfältigen Schutzfunktionen und seines Erholungscharakters.
Die Trails verlaufen durch sensible Waldgebiete eines grenzüberschreitenden Naturparks. Der Wald ist unser Spielfeld – er verdient Respekt.
- Kein Müll im Wald – was reinkommt, kommt wieder raus
- Keine offenen Feuer
- Wildtieren mit Abstand und Rücksicht begegnen
4 Öffnung & Sperrungen
Saison: Von 1. April bis 1. Oktober gelten folgende Öffnungszeiten:
- 01.04. - 31.05. 8.00 – 18.00 Uhr
- 01.06. - 30.09. 8.00 – 19.00 Uhr
- 01.10. - 31.10. 8.00 – 18.00 Uhr
Die MTB-Trails sind nur zu den Öffnungszeiten zu nutzen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Benutzung der MTB-Trails grundsätzlich untersagt.
Bei Nässe: geschlossen. Nasse Trails nicht befahren – das zerstört die Strecken nachhaltig.
Einzelne Trails können jederzeit temporär gesperrt werden: wegen Forstarbeiten, Naturschutzmaßnahmen, Jagdbetrieb, Witterungsschäden, Veranstaltungen oder Wartung. Gesperrte Trails oder Abschnitte dürfen nicht befahren werden.
Aktueller Trailstatus: www.borderless-trails.bike
Zuwiderhandlungen können zum entschädigungslosen Entzug der Nutzungsberechtigung durch den Betreiber führen und von der zuständigen Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
5 Notfall & Haftung
Im Notfall:
- Rettungsdienst rufen: 112 (DE) oder 155 (CZ)
- Standort anhand der ausgeschilderten Rettungspunktnummer angeben (auf allen grünen Emergency-Schildern sichtbar)
- Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Die Nutzung der Borderless Trails erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiber übernehmen keine Haftung für Schäden, die bei ordnungsgemäßer und eigenverantwortlicher Nutzung entstehen. Dies umfasst insbesondere Sturz- und Kollisionsschäden, Witterungsgefahren sowie typische Waldgefahren wie Wurzeln, Steine, Nässe und Unebenheiten.
Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Betreiber bleibt unberührt.
6 Datenschutz & FlowPass-Daten
Beim Erstellen des FlowPass werden Vor- und Nachname erfasst und für sechs Monate auf den Servern der Borderless Trails gespeichert. Die Speicherung dient der Unfallabwicklung, der Nutzungsauswertung und der Nachweisprüfung bei Kontrollen. Es sind keine Kunstnamen gestattet.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung findest du in der Datenschutzerklärung.
7 Hinweise zu den MTB-Routen
Die Mountainbike-Routen des Trailcenter Borderless gliedern sich in (a) Routenteile, die exklusiv Mountainbikern vorbehalten sind und zu deren Benutzung der Besitz einer Nutzungsberechtigung erforderlich ist (MTB-Trails), und (b) Routenteile, auf denen ein Befahren mit Fahrrädern einschließlich Mountainbikes im Rahmen des freien Betretungsrechts des Waldes möglich ist.
a) Nutzungsberechtigungspflichtige Streckenabschnitte (MTB-Trails)
(1.) Die MTB-Trails des Trailcenter Borderless sind eine Sportanlage der Trailcenter-Betreiber, die allen interessierten Nutzern unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zur Verfügung steht. Das Befahren der MTB-Trails ist in Sachsen nicht Bestandteil des freien Betretungsrechts des Waldes zum Zwecke der Erholung und wird auf Basis einer besonderen waldgesetzlichen Zulässigkeitsfeststellung zugunsten der Anliegerstädte als verantwortlichem Betreiber ermöglicht.
(2.) Akzeptanz der Nutzungsberechtigung/-Bedingungen
Jeder Nutzer erhält vor der Benutzung der MTB-Trails durch Bestätigung der Nutzungsbedingungen eine Nutzungsberechtigung durch die Trailcenter-Betreiber. Diese berechtigt zur Nutzung der gekennzeichneten MTB-Trails während des dort benannten Zeitraumes. Mit dem Befahren der MTB-Trails erkennt der Nutzer gleichzeitig die Nutzungsbedingungen an. Nutzer ohne Nutzungsberechtigung werden durch Beauftragte des Trailcenter-Betreibers oder des Staatsbetriebes Sachsenforst beim Antreffen von der Benutzung ausgeschlossen.
(3.) Sperrung der MTB-Trails für Fußgänger
Aus Sicherheitsgründen sind die MTB-Trails in Sachsen für Fußgänger und übrige Erholungssuchende gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 6 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) gesperrt.
b) Befahrbare Streckenabschnitte nach Waldgesetz
(1.) Rechtsgrundlage Radfahren im Wald
Neben den exklusiv für Mountainbiker angelegten und besonders gekennzeichneten MTB-Trails werden innerhalb der MTB-Routen auch Waldwege benutzt, auf denen das Fahren mit Fahrrädern gemäß § 11 Abs. 1 und 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) zum Zwecke der Erholung auf Straßen und Wegen im Wald erlaubt ist.
(2.) Waldwege für Radfahrer
Das sind Waldwege mit ausreichender Breite, deren Erscheinungsbild einer Forststraße entsprechen und mindestens so breit sind, dass sie ungehindert Gegenverkehr ermöglichen (Richtwert über 2 m Breite) und befestigter Zustand. Alles andere im Wald sind Fußwege und ausschließlich für die Erholungsnutzung durch Fußgänger zulässig.
(3.) Rücksichtnahmeverpflichtung durch die Radfahrer
Forststraßen und breite Wege sind angelegt für die Forstwirtschaft, sie sind private Forstbetriebswege. Sie sind für Fußgänger und andere Erholungssuchende, einschließlich Radfahrer, nicht gesperrt und werden durch solche sowie den Staatsforstbetrieb, andere Waldbesitzer sowie Forstunternehmen und Holztransporteure intensiv genutzt. Auf Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber Dritten wird hier besonders hingewiesen.
Die Benutzung dieser Wege erfolgt nach dem Sächsischen Waldgesetz.
Danke, dass du dabei bist.
Diese Trails gehören uns allen. Wer Grenzen hinter sich lässt, trägt Verantwortung – für sich, für andere und für die Natur, durch die wir fahren.
Trailcenter-Betreiber:
Neustadt – Sebnitz – Dolní Poustevna